

Bauordnungsrecht nahe Ramstein Miesenbach
Öffentliches Bauordnungsrecht und Planungsrecht
Das öffentliche Bauplanungsrecht umfasst die Planungsstufen vom Landesentwicklungs- über den Raumordnungsplan, den Flächennutzungsplan bis hin zu den eigentlichen Bauleitplänen in Gestalt von Bebauungsplänen, Abrundungssatzungen sowie Vorhaben- und Erschließungsplänen. Die Beratung und Vertretung erstreckt sich hierbei auf die Begleitung von Planungsträgern bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ebenso wie in der Wahrnehmung der Interessen planbetroffener Bürger bei der Verfolgung ihrer Rechte im Wege von Baugenehmigungs- aber auch von Normenkontrollverfahren.